Stiftung Goldbach
Erfolgreiche Stiftungsgründung der Gemeinde Goldbach
Der Bürgermeister und der Gemeinderat waren sich 2017 einig, dass zeitnah zur Stärkung der Infrastruktur und somit die Entwicklung der freien Baufläche für Projekte in der Gemeinde Goldbach vorangetrieben werden musste. Hierfür existierte seit vielen Jahren ein genehmigter Bebauungsplan mit vorliegendem Baurecht. Eine Studie zur Entwicklung der Fläche waren die Basis für zukünftige Planungsaktivitäten eines spezialisierten Architekten mit Erfahrung zum Bau eines Ärztehauses.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine fördernde „Stiftung Goldbach“ gegründet, welche seit dem 01.07.2018 nun besteht und dank der 136 Zustifter mit einem Stiftungsstock von 29.245,00 EURO ausgestattet werden konnte.
Der notwendige Gründungsvorstand von 3 Bürgern wurde nach Vorgaben der Stiftungssatzung durch den „Geborenen“ der Stiftung Herrn Ralf Schlötzer berufen.
Ebenfalls wurde ein Gründungskuratorium von 10 freiwilligen Bürgern durch den Gründungsvorstand am 06.07.2018 berufen.
Nach der geplanten Gründung einer Landgemeinde ab 01.01.2019 und der damit verbundenen Neuwahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters bis spätesten Juni 2019, bleibt die gegründete Stiftung, welche nun nicht mehr auflösbar ist, unangetastet. Das Dorfleben unserer Gemeinde Goldbach kann wie geplant, somit gefördert werden.
Dies gilt insbesondere aufgrund der beschlossenen Zusammenlegung und Auflösung der Gemeinde Goldbach und dem damit verbundenen Verlust ihrer rechtlichen und gebietskörperschaftlichen Eigenständigkeit. Aus diesem Grund musste die Stiftungsgründung unbedingt vor der Gründung der Landgemeinde erfolgen, um auch bis 31.12.2018 die geplanten Projekte formell zu starten.
Ich möchte hiermit nochmals allen Stiftern danken, ohne sie wäre das Projekt „Stiftung Goldbach“ nicht realisierbar gewesen!
Um als Stiftung handlungsfähig zu sein, sind wir auch weiterhin auf Geld oder Sachspenden angewiesen, um die geplanten Projekte leichter und schneller umzusetzen.
Ralf Schlötzer
Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugend- und Altenhilfe, der Unterstützung von Initiativen zur Schaffung/Erhaltung von barrierefreien und altengerechten Wohnformen, der Förderung der Hilfe für Behinderte, der Pflege von Kunst und Kultur, der Förderung des Sports sowie der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes.